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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen (AGB) der smooth entertainment GmbH

(für Buchungen ab dem 24.06.2026)

Diese Reise- und Geschäftsbedingungen werden im Namen der smooth entertainment GmbH, Perzheimstr. 48, 86150 Augsburg (nachfolgend: SE) für die auf den Webportalen von SE angebotenen Reiseprogramme und Veranstaltungen herausgegeben und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).

SE bietet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung folgende Leistungen an:

  • Paketangebote
    • Musikreise bestehend aus Beherbergung in einem Hotelzimmer und Konzertticket(s) und optional Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm
    • Musikreise bestehend aus Beherbergung in einer Kabine eines Kreuzfahrtschiffs und Konzertticket(s) und optional Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm
    • Einzel-Konzerttickets und Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm
  • Einzel-Konzerttickets

Isolierte Hotel-/Kabinenübernachtungen oder die isolierte Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm ohne jeweiligem gleichzeitigen Ticketerwerb werden von SE nicht angeboten.

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB") gelten für alle Verträge der SE mit ihren Kunden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von SE erfolgen ausschließlich unter Geltung dieser AGB, sofern in den dazugehörigen Verträgen nichts anderes vereinbart wurde.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SE ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SE Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.3 Das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Erklärungen kann SE an die vom Kunden als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse übermitteln. Der Kunde wird diese E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen und eine Änderung dieser E-Mail-Adresse mitteilen.

2. Vertragspartner

Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt zustande mit der smooth entertainment gmbh, Perzheimstr. 48, 86150 Augsburg, Deutschland, Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 23385, Steuernummer: 103/137/51029. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)821-2292711 sowie per E-Mail unter shop@smooth-entertainment.eu.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Leistungen von SE im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

3.2 Die Leistungen von SE können im Internet über den Online-Shop gebucht werden. Die Buchung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer.

Der Vertrag zum Erwerb eines Einzel-Konzerttickets sowie die Buchung von Zusatzleistungen aus dem optionalen exklusiven Rahmenprogramm kann vom Kunden auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich über die „Box-Office" bzw. den Welcome-Desk der SE am Veranstaltungsort geschlossen werden.

Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde den Abschluss eines (Reise-)Vertrages auf Grundlage der (Reise-)Ausschreibung und ergänzender Informationen der SE verbindlich an.

3.3 Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

3.3.1 Der Kunde wählt die entsprechende Reise zur jeweiligen Veranstaltung mit Unterkunft (Hotel oder Schiffs-Kabine) oder die Anzahl eines Einzel-Konzerttickets und/oder eine von SE angebotene Zusatzleistung aus dem im Online-Shop vorhandenen Sortiment aus und legt diese über den Button »in den Warenkorb« in einen so genannten Warenkorb ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen, ändern und löschen.

3.3.2 Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" bzw. „kaufen" einen Buchungsauftrag über die auf der Internetseite ausgewählten Leistungen ab und bietet damit der SE den Abschluss eines (Reise-)Vertrages über die ausgewählten Leistungen verbindlich an.

3.3.3 Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens im Ankreuzfeld »Ich habe die AGB gelesen und erkenne sie an« diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

3.3.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise- bzw. Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) der SE beim Kunden zustande, die SE dem Kunden bei oder direkt nach Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt (der es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail). Die Verbindlichkeit des (Reise-)Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder Ausdruck tatsächlich nutzt. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen bezogen auf die angemeldeten Gruppenreiseteilnehmer.

3.3.5 Konzerttickets und Voucher/Tickets für Zusatzleistung erhält der Kunde nicht zugesendet. Diese werden auf den Namen des Kunden an der „Box-Office" bzw. dem Welcome-Desk der SE am Veranstaltungsort hinterlegt; zur Abholung der Konzerttickets und Voucher sowie weiteren Bestandteilen der Reise ist zu Legitimationszwecken die dem Kunden übermittelte Zahlungsbestätigung sowie sein Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

3.4 Für Buchungen per Email, Telefon oder durch Erklärung gegenüber SE gilt:

3.4.1 Mit der Buchung bietet der Kunde SE den Abschluss eines (Reise-)Vertrages bzw. eine Erweiterung eines bestehenden Reisevertrages verbindlich an.

3.4.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise- bzw. Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) der SE beim Kunden zustande, die SE dem Kunden bei oder direkt nach Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt (der es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsabschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Die Verbindlichkeit des (Reise-)Vertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder Ausdruck tatsächlich nutzt. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen bezogen auf die angemeldeten Gruppenreiseteilnehmer.

3.5 Reisevertrag, Sicherungsschein, Fälligkeit des Reisepreises

3.5.1 Der Erwerb eines Paketangebots (Konzertticket mit Unterkunft in einem Hotelzimmer oder in einer Kabine eines Kreuzfahrtschiffes mit oder ohne Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm sowie der Erwerb von Einzel-Konzerttickets zusammen mit Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm) ist ein Reisevertrag nach den §§ 651a ff. BGB.

3.5.2 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reise- bzw. Buchungsbestätigung) wird dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege ein Sicherungsschein (Secured Payment Certificate) im Sinne des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB übersendet.

3.5.3 Der Reisepreis ist unmittelbar nach Zugang des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB beim Kunden zur Zahlung fällig. SE bietet Reisen an, bei denen SE vor oder bei Vertragsschluss Vorleistungen erbringen muss, deren Wert die Höhe des Reisepreises erreicht oder übersteigt. Der unmittelbar nach Zugang des Sicherungsscheins fällig werdende Reisepreis wird zur Deckung von Kosten der Reise benötigt, die bei SE bereits bei oder vor dem Reisevertragsschluss und vor Durchführung der Reise anfallen, insbesondere Erfüllung von fälligen Forderungen der Leistungsträger, deren sich SE zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient (Reederei; Eventproduktion; Künstlergagen etc.).

3.6 Erwerb von Einzel-Konzerttickets und Fälligkeit des Kaufpreises

3.6.1 Der Kunde kann ohne die Buchung von Beherberungsleistungen Einzel-Konzerttickets (nachfolgend auch Eintrittskarten) erwerben, sofern diese Möglichkeit von SE angeboten wird.

3.6.2 Die Zahlung des Kaufpreises wird – vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung – unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

3.6.3 Konzerttickets erhält der Kunde nicht zugesendet. Diese werden auf den Namen des Kunden an der „Box-Office" bzw. dem Welcome-Desk der SE am Veranstaltungsort hinterlegt; zur Abholung der Konzerttickets ist zu Legitimationszwecken die dem Kunden übermittelte Zahlungsbestätigung sowie sein Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

3.6.4 Nach Erhalt hat der Kunde unverzüglich zu überprüfen, ob die Eintrittskarten im Hinblick auf die Anzahl, den Ort und die Veranstaltungsstätte, das Datum und die etwaig gewährte Ermäßigung mit der Bestellung übereinstimmt.

3.7 Nachträgliches Hinzubuchen von Zusatzleistungen für die Beherbergung

3.7.1 Der Reisende hat nach Abschluss des Pauschalreisevertrages die Möglichkeit, weitere Beherbergungs-Leistungen, die im Angebot von SE verfügbar sind, nachträglich hinzuzubuchen (nachfolgend: „Zusatzleistungen Beherbergung"). Als solche Zusatzleistungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Zusatznächte
  • Zimmer-Upgrades sowie geänderte oder ergänzende Unterbringungsoptionen
  • Halbpension-Upgrade

Ein Anspruch des Kunden auf die Hinzubuchung von Zusatzleistungen Beherbergung besteht nicht. Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem Angebot von SE im Zeitpunkt der Anfrage.

3.7.2 Die Hinzubuchung von Zusatzleistungen Beherbergung ist grundsätzlich bis unmittelbar vor dem Beginn der Zusatzleistung möglich, soweit die tatsächliche Verfügbarkeit und die Planungserfordernisse von SE sowie der beteiligten Leistungsträger dies zulassen.

3.7.3 Die Hinzubuchung einer Zusatzleistung Beherbergung durch den Kunden stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag über die Zusatzleistung kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch SE zustande. Die Bestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b Satz 2 BGB, in der Regel per E-Mail an die vom Reisenden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Bestätigung enthält eine Aufstellung der hinzugebuchten Leistung(en) sowie den aktualisierten Gesamtreisepreis.

Wird die Zusatzleistung von SE bestätigt, wird sie Bestandteil des ursprünglich geschlossenen Pauschalreisevertrages. Auf die hinzugebuchte Zusatzleistung finden sämtliche Bestimmungen dieser Reisebedingungen sowie die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB Anwendung, insbesondere diejenigen zur

  • Haftung und Gewährleistung bei Reisemängeln (§§ 651i ff. BGB)
  • Abhilfe und Selbstabhilfe (§ 651k BGB)
  • Minderung des Reisepreises (§ 651m BGB)
  • Kündigung des Pauschalreisevertrages (§ 651l BGB)
  • Schadensersatz (§ 651n BGB) sowie
  • dem Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651h BGB) und des Reiseveranstalters.

3.7.4 Mit Wirksamwerden der Hinzubuchung erhöht sich der Gesamtreisepreis um den Preis der Zusatzleistung gemäß dem zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gültigen Preisangebot von SE. Der Kunde wird über den erhöhten Gesamtreisepreis sowie über die auf die Zusatzleistung entfallenden Preisbestandteile in der Buchungsbestätigung gemäß Ziff. 3.7.3 transparent und nachvollziehbar unterrichtet. Auf einseitige Preisänderungen nach Vertragsschluss über die Zusatzleistung sind die Bestimmungen dieser Reisebedingungen über nachträgliche Preisänderungen entsprechend anwendbar (vgl. § 651f BGB und Ziff. 11 dieser AGB).

3.7.5 Der auf die Zusatzleistung Beherbergung entfallende Betrag wird mit der Buchungsbestätigung gemäß Ziff. 3.7.3 fällig, soweit im Buchungsangebot oder in der Bestätigung nichts anderes bestimmt ist, und ist innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Bestätigung zu entrichten, in jedem Fall jedoch so rechtzeitig vollständig zu bezahlen, dass der gesamte Preis – bei Buchung vor Anreise – spätestens vor Anreise bzw. – bei Buchung nach Anreise – vor Beginn der Zusatzleistung bei SE eingegangen ist. Andernfalls kann SE die Erbringung der Zusatzleistungen Beherbergung bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Beträge verweigern. Im Übrigen gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen dieser AGB (Ziff. 6) entsprechend.

3.7.6 Der Kunde kann die nachträglich hinzugebuchte Zusatzleistung Beherbergung vor Beginn der Zusatzleistung jederzeit gemäß § 651h BGB stornieren. In diesem Fall gelten die in Ziff. 13 dieser Reisebedingungen festgelegten Stornierungsregelungen und Entschädigungspauschalen entsprechend.

3.8 Nachträgliches Hinzubuchen von Zusatzleistungen für das Rahmenprogramm

3.8.1 Der Reisende hat nach Abschluss des Pauschalreisevertrages die Möglichkeit, weitere Zusatzleistungen aus dem von SE angebotenen Rahmenprogramm, sofern diese im Angebot von SE verfügbar sind, nachträglich hinzuzubuchen (nachfolgend: „Zusatzleistungen Rahmenprogramm"). Als solche Zusatzleistungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Ausflüge und geführte Touren
  • Transferleistungen (z. B. Flughafentransfer, Zubringerfahrten)
  • sonstige touristische Leistungen im Sinne des § 651 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BGB, die im jeweiligen Leistungsangebot von SE ausgewiesen sind.

Ein Anspruch des Kunden auf die Hinzubuchung von diesen Zusatzleistungen besteht nicht. Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem Angebot von SE im Zeitpunkt der Anfrage.

3.8.2 Die Hinzubuchung von Zusatzleistungen Rahmenprogramm ist grundsätzlich bis unmittelbar vor dem Beginn der Zusatzleistung möglich, soweit die tatsächliche Verfügbarkeit und die Planungserfordernisse von SE sowie der beteiligten Leistungsträger dies zulassen.

3.8.3 Die Hinzubuchung einer Zusatzleistung Rahmenprogramm durch den Kunden stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag über die Zusatzleistung Rahmenprogramm kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch SE zustande. Die Bestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b Satz 2 BGB, in der Regel per E-Mail an die vom Reisenden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Bestätigung enthält eine Aufstellung der hinzugebuchten Leistung(en) sowie den jeweiligen Preisen für diese Leistungen.

3.8.4 Der auf die Zusatzleistung Rahmenprogramm entfallende Preis wird mit der Buchungsbestätigung gemäß Ziff. 3.8.3 fällig, soweit im Buchungsangebot oder in der Bestätigung nichts anderes bestimmt ist, und ist innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Bestätigung zu entrichten, in jedem Fall jedoch so rechtzeitig vollständig zu bezahlen, dass der gesamte Preis – bei Buchung vor Anreise – spätestens vor Anreise bzw. – bei Buchung nach Anreise – vor Beginn der Zusatzleistung bei SE eingegangen ist. Andernfalls kann SE die Erbringung der Zusatzleistungen Rahmenprogramm bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Beträge verweigern. Im Übrigen gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen dieser AGB (Ziff. 6) entsprechend.

3.8.5 Der Kunde kann die nachträglich hinzugebuchte Zusatzleistung Rahmenprogramm vor Beginn der Zusatzleistung jederzeit stornieren. In diesem Fall gelten die in Ziff. 13.6 dieser Reisebedingungen festgelegten Stornierungsregelungen und Entschädigungspauschalen entsprechend.

3.8.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Kreuzfahrten die Rahmenprogrammleistungen von SE lediglich vermittelt werden; insoweit gelten ergänzend die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, auf die SE den Kunden im Buchungsprozess gesondert hinweist.

4. Leistungen

4.1 Die Leistungsverpflichtung von SE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reise- bzw. Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung (Textform) von SE. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

4.2 Kreuzfahrten: Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, schließt der Reisepreis die Beförderung und Unterbringung des Reisenden und des Gepäcks sowie die Verpflegung an Bord gemäß Reisebeschreibung ein. Nicht im Reisepreis enthalten sind Landaktivitäten und Getränke außerhalb der Bordverpflegung gemäß Reisebeschreibung – sofern in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt – sowie besondere Dienstleistungen (z. B. Wäscherei, Friseur, Massage).

4.3 Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung in Textform durch SE.

4.4 Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke an Bord zu nehmen. Ziffer 7.2 dieser AGB findet entsprechende Anwendung. Gepäck, das insofern verbotene Gegenstände enthält, kann von der (Weiter-)Beförderung ausgeschlossen werden.

Der Kunde ist verpflichtet, sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabinennummer und dem Abfahrtsdatum zu etikettieren. Schmuck, Bargeld und sonstige Wertsachen sind im Handgepäck zu transportieren und nicht im aufgegebenen Gepäck.

5. Preise und Versandkosten

5.1 Die im Online-Shop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile.

5.2 Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen.

5.3 Anfallende Versandkosten und Servicegebühren werden dem Kunden im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

5.4 Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o. Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von SE verauslagt, so ist SE berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiterzubelasten.

6. Zahlung / Zahlungsverzug

6.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise und sofern von SE angeboten per

  • Vorkasse
  • PayPal
  • Kreditkarte oder
  • SEPA-Lastschrift.

6.2 Bei Zahlung per Kreditkarte – vorbehaltlich der Vereinbarung einer Etappenzahlung gemäß Ziff. 6.3 – PayPal oder SEPA-Lastschrift erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden unmittelbar nach Zugang der Auftragsbestätigung und – im Falle eines Reisevertrages – des Sicherungsscheins beim Kunden. Bei Zahlung per Vorkasse muss der Reisepreis spätestens 10 Tage nach Zugang von Auftragsbestätigung und – im Falle eines Reisevertrages – des Sicherungsscheines beim Kunden auf dem Konto von SE eingegangen sein.

6.3 Ab einem Gesamtbestellwert von 3.000,00 € und bei Bezahlung mit Kreditkarte bietet SE dem Kunden die Möglichkeit einer Etappenzahlung über 3, 6, 9, 12 oder eine individuell vereinbarte Anzahl von gleichhohen Raten an. Die Möglichkeit der Etappenzahlung kann der Kunde im Warenkorb beim Bestellvorgang zu den angezeigten Bedingungen auswählen. Innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung nebst Sicherungsschein erstellt SE dem Kunden einen individuellen Zahlungsplan und sendet diesen mitsamt eines sicheren Zahlungslinks für die Anzahlung per Email zu. Mit der Anzahlung bestätigt der Kunde den Zahlungsplan und SE belastet die angegebene Kreditkarte für die folgenden Zahlungen jeweils zu den vorstehend genannten Fälligkeitsterminen.

6.4 Die Gebühren für die jeweils ausgesuchten Zahlungsmethoden sind im Online-Shop angezeigt.

6.5 Der Kunde erhält über jede geleistete Zahlung eine Eingangsbestätigung.

6.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse benennt SE dem Kunden die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung.

6.7 Bei der Zahlungsart Paypal und Kreditkarte (ohne Etappenzahlung) wird der Kunde auf die Website des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, auf welcher dieser/diese unter Eingabe seiner/ihrer persönlichen Daten die Zahlung des Rechnungsbetrages an die SE zu veranlassen hat.

6.8 Kommt es bei gewählter Zahlungsart mit Kreditkarte zu einer Rückbelastung des von dem Kunden gezahlten Rechnungsbetrages, ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (v.a. Kosten der Rückbelastung, insbesondere die dadurch entstehenden Bankgebühren) verpflichtet. Entsprechendes gilt für den Fall, dass bei gewählter Zahlungsart Abbuchung vom Girokonto des Kunden per Teilnahme am Lastschriftverfahren die Lastschrift vom kontoführenden Kreditinstitut zurückgegeben wird. Weitere Ansprüche der SE aus Verzug und Nichtleistung bleiben unberührt.

6.9 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist SE berechtigt, für die Dauer des Verzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. SE ist ferner berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von SE gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt gemäß Ziff. 13.3 dieser AGB zu verlangen. Dem Kunden steht das Recht zu, SE nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

7. Reisevorschriften, Reisepapiere, Hotel- und Schiffsordnung, Transportbedingungen der Reederei

7.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von SE oder ihren Beauftragten zu befolgen. SE empfiehlt im Fall der Online-Buchung ausdrücklich, dass sich der Kunde vor der Buchung über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes informiert. Hierzu stehen u.a. die offiziellen, ständig aktualisierten Quellen der Außenministerien zur Verfügung. Sie führen entsprechende Hinweise mit „Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche/österreichische/Schweizer Staatsangehörige" inkl. Pass-, Visa- und Gesundheits-/Impfhinweis:

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Eine weitere zentrale offizielle Anlaufstelle insbesondere für Nicht-EU-Bürger ist das EU-Portal „Travel to Europe" (www.travel-europe.europa.eu).

7.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse, Online-Reisegenehmigungen wie die ESTA-Genehmigung der USA) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, Regeln und Anweisungen erwachsen, gehen zulasten des Kunden.

7.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Kunde deshalb an der Reise gehindert ist, so kann SE den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 13.3 dieser AGB belasten. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, SE nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

7.4 Der Kunde haftet gegenüber SE für alle Folgen und Schäden, insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder hinterlegen muss, weil der Reisende die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen hatte.

7.5 Der Reisende hat SE zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht erhalten hat.

7.6 Ergänzend zu diesen Regelungen gelten außerdem die von der Beherbergungsstätte (Hotel oder Kreuzfahrtschiff) vor Ort ausgelegten Regelungen (z.B. Haus- oder Schiffsordnung) sowie die Transportbedingungen der Reederei, die als Anlage zu diesen AGB ebenfalls Bestandteil des (Reise-)Vertrages werden.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Transportbedingungen der Reederei Mobilitäts-, Gesundheits- und Reisefähigkeitsanforderungen stellen, die vom Kunden zu beachten sind, insbesondere zu beachten sind die Hinweise zum gesundheitlichen Zustand des Passagiers, zu den Anforderungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und zum Einsatz von Hilfsmitteln (Scooter, Rollstuhl u.a.), Lebensmittelunverträglichkeiten und Schwangerschaften.

8. Regelungen für den Besuch von Konzert-Veranstaltungen

8.1 Konzert-Tickets dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SE nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z.B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Der Erwerb von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.

8.2 Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung ist die Verwendung von Internet-Ticket-Tausch- und Kaufbörsen sowie Internet-Marktplätzen – auch bereits zur Vertragsanbahnung – untersagt. Zudem darf der verlangte Kaufpreis nicht höher sein als der für die Karten gezahlte Preis einschließlich evtl. angefallener Gebühren. Ferner ist der Kunde als Verkäufer verpflichtet, dafür durch entsprechende Gestaltung des Kaufvertrages Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus diesem Besuchervertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten der Veranstalterin übernimmt.

8.3 SE steht gegen den Veräußerer der Eintrittskarte(n) im Hinblick auf den Namen, die Anschrift und den Inhalt des Kaufvertrages bzgl. der Eintrittskarte(n) zwischen Veräußerer und Erwerber ein Recht auf Auskunfterteilung zu.

8.4 Bei Verlust einer Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

8.5 Für die meisten Veranstaltungen der SE werden spezielle Plätze für Rollstuhlfahrende angeboten. Im Bedarfsfall hat der Kunde vor dem Kauf der Eintrittskarten Informationen zu der Rollstuhlgerechtigkeit der Veranstaltungsstätte bei SE einzuholen. Ein Anspruch auf einen rollstuhlgerechten Platz besteht nur, wenn der Kunde/die Kundin einen solchen Platz ausdrücklich gebucht hat und SE bestätigt, dass ein solcher Platz zur Verfügung steht.

8.6 Ergänzend zu diesen Regelungen gelten außerdem die am Veranstaltungsort ausgelegten Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes (z.B. Hausordnung), die ebenfalls Bestandteil des Vertrages werden.

8.7 SE behält sich vor, eine Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abzusagen oder abzubrechen, wenn dies in extremen Ausnahmesituationen erforderlich erscheint. Solche extremen Ausnahmesituationen liegen insbesondere vor bei der begründeten Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerische Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Künstlers/einer Künstlerin.

8.8 SE hat das Recht, den Ort, die Uhrzeit und den Tag der Veranstaltung zu ändern, soweit die Durchführung der Veranstaltung am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Uhrzeit oder zum vereinbarten Tag ohne Verschulden der Veranstalterin unmöglich geworden ist oder werden wird, wenn die Änderung für den Kunden/die Kundin zumutbar ist.

8.9 Als zumutbar gelten Verlegungen

  • hinsichtlich des Ortes, wenn eine ursprünglich als Open-Air geplante Veranstaltung in eine Indoor-Veranstaltungsstätte verlegt wird, sowie Verlegung innerhalb der gleichen Stadt oder bei Verlegung in eine andere Stadt nicht mehr als 50 km entfernt;
  • hinsichtlich der Uhrzeit, um nicht mehr als eine Stunde früher bzw. nicht mehr als zwei Stunden später,
  • hinsichtlich des Tages, auf den nächsten Tag zur gleichen Zeit oder, wenn der hindernde Umstand länger andauert, auf den gleichen Wochentag der nächstmöglichen Woche zur gleichen Zeit, spätestens jedoch in sechs Wochen.

Der Kunde hat das Recht, SE nachzuweisen, dass die von der Veranstalterin gewählte Verlegung für ihn unzumutbar ist. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm/ihr gezahlten Eintrittspreis erstattet.

8.10 Die Verlegung wird von der Veranstalterin unverzüglich an die vom Kunden hinterlegte E-Mail Adresse und im Internet auf der Website von SE bekannt gegeben. Der Kunde ist insoweit sowohl unmittelbar vor seiner Anreise als auch unmittelbar vor der Buchung seiner Anreise per Bahn, Flugzeug, etc. bzw. vor der Buchung einer Hotelübernachtung verpflichtet, seinen E-Mail Posteingang und die Internetseite von SE auf Änderungen in Bezug auf die Veranstaltung zu prüfen.

8.11 Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Künstlers/einer Künstlerin berechtigt die Veranstalterin, nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und ggf. eine Programmänderung der Veranstaltung vorzunehmen.

8.12 Im Falle der Verlegung und Umbesetzung der Veranstaltung steht dem Kunden/der Kundin das Recht der Minderung und des Rücktritts nicht zu, es sei denn, der Kunde/die Kundin kann nachweisen, dass die Verlegung oder Umbesetzung für ihn/sie unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles unzumutbar war. Die gesetzlichen Rechte der Veranstalterin bleiben unberührt.

9. Umbuchungen, Vertragsübertragung

9.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tarifs, des Termins sowie des Hotelzimmers oder der Kabine (Umbuchung) besteht nicht. Eine Umbuchung setzt den Rücktritt des Kunden zu den Bedingungen gemäß Ziff. 13 voraus und bedarf einer nachfolgenden Neubuchung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Zu- und Neubuchungen zu einer bestehenden Buchung sind bei entsprechender Verfügbarkeit hingegen immer möglich.

9.2 Der Kunde kann bis zu 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber SE erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger zu erfolgen. Wir empfehlen, die Erklärung in Schrift- oder Textform zu übersenden. SE ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen, bspw. wenn Linienflüge betroffen sind, können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen.

9.3 Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind sofort fällig.

10. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt

10.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z.B. Umbuchungen auf ein gleichwertiges Schiff, Änderungen der Fahrzeiten und/oder Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganze oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.

10.2 SE ist berechtigt, Programmänderungen (Änderungen der Besetzung bzw. der Anfangs- und Endzeiten) vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Im Falle der Absage von Künstlern oder Künstlergruppen bemüht sich SE um einen entsprechenden Ersatz. Ansprüche der Besucher wegen Änderungen der Künstler bzw. der Anfangs- und Endzeiten bestehen nicht. Es gelten ergänzend die Regelungen in Ziff. 8.7 bis 8.12.

10.3 SE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von SE gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

  • entweder die Änderungen anzunehmen oder
  • unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
  • die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn SE eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise geltend zu machen. Wenn der Kunde gegenüber SE nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

10.4 Wegen der Besonderheiten in der Seefahrt wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Kapitän an Bord eines Schiffes die Verantwortung für die an Bord befindlichen Personen, das Schiff selber sowie für die Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen trägt; er übt nicht nur das Hausrecht aus, sondern zeichnet auch verantwortlich für die Navigation und die Sicherheit an Bord. Insofern kann es insbesondere aus Witterungs-, Sicherheits- oder allgemeinen schifffahrtsbedingten Gründen zu einer Änderung der Fahrtzeiten und/oder Routen kommen, die vor Reisebeginn nicht absehbar sind.

10.5 Falls ein Schiff aus von SE nicht zu vertretenden Gründen in Quarantäne kommt, hat der Kunde selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist er an Bord und wird dort verpflegt, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.

11. Preisänderungen

11.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SE den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • Bei einer auf das Bett/Kabine bezogenen Erhöhung kann SE vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Teilnehmer der von der Preisänderung betroffenen Musikreise geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag pro Reiseteilnehmer kann SE vom Kunden verlangen.

11.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarten Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafengebühren gegenüber SE erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag herauf gesetzt werden.

11.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, dieser zuzustimmen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach Mitteilung des Veranstalters über die Preiserhöhung ihm gegenüber geltend zu machen.

11.4 SE ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 11.1 und 11.2 genannten Preise und Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von SE zu erstatten. SE darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Veranstalter hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

12. Rücktritt und Kündigung durch SE

12.1 SE kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen:

12.1.1 SE kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch SE oder den Kapitän des Kreuzfahrtschiffes oder den Sicherheitsdienst des Kreuzfahrtschiffs oder Hotels nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist

oder

wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der Hotelleitung, ggf. nach Rücksprache mit einem Arzt, wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reiseunfähig ist, auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist, eine Gefahr für die Gesundheit anderer Passagiere und der Besatzungsmitglieder bzw. anderer Hotelgäste und Mitarbeiter von SE darstellt, unter falschen Angaben gebucht hat.

Kündigt SE, so behält SE den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SE aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge.

12.2 SE kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen bzw. sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen bzw. 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. SE ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück. Die Mindestteilnehmerzahl für Landprogramme bzw. Landausflüge beträgt 20 Personen pro Sprache.

13. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten / Reiserücktrittskostenversicherung

13.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, die Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger abzugeben.

13.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

13.3 SE macht pauschalierte Rücktrittsentschädigungen nach Maßgabe der nachfolgenden Tabellen geltend. Berücksichtigt sind dabei der Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Reisebeginn, die Reiseart, der jeweilige Bestimmungsort sowie die erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen.

13.3.1 Pauschalierte Rücktrittsentschädigung in Prozent vom vereinbarten Reisepreis für Musikreisen, bestehend aus Beherbergung in einem Hotelzimmer und Konzertticket(s) sowie optional der Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm:

Rücktrittszeitpunkt vor Beginn der gebuchten Reise Stornopauschale
365 Tage oder mehr10% des Reisepreises
364 bis 211 Tage25% des Reisepreises
210 bis 151 Tage35% des Reisepreises
150 bis 91 Tage45% des Reisepreises
90 bis 46 Tage60% des Reisepreises
45 bis 31 Tage70% des Reisepreises
30 bis 10 Tage80% des Reisepreises
9 bis 1 Tag90% des Reisepreises
Anreisetag / No-Show95% des Reisepreises

13.3.2 Pauschalierte Rücktrittsentschädigung in Prozent vom vereinbarten Reisepreis für Musikreisen, bestehend aus Beherbergung in einer Kabine eines Kreuzfahrtschiffs und Konzertticket(s) sowie optional der Teilnahme an exklusivem Rahmenprogramm:

Rücktrittszeitpunkt vor Beginn der gebuchten Reise Stornopauschale
365 Tage oder mehr15% des Reisepreises
364 bis 241 Tage25% des Reisepreises
240 bis 181 Tage40% des Reisepreises
180 bis 151 Tage50% des Reisepreises
150 bis 121 Tage60% des Reisepreises
120 bis 61 Tage80% des Reisepreises
60 bis 1 Tag90% des Reisepreises
Anreisetag / No-Show95% des Reisepreises

13.4 Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass SE ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. SE bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. SE ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.

13.5 Abweichend von Ziffer 13.3 kann SE keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.

13.6 Rücktrittsentschädigung für Zusatzleistungen Rahmenprogramm

Für den Rücktritt von gebuchten Zusatzleistungen Rahmenprogramm gemäß Ziff. 3.8 gilt: Soweit im Angebot oder bei Buchung nichts Abweichendes ausdrücklich angegeben ist, können Zusatzleistungen bis 30 Tage vor Beginn der jeweiligen Zusatzleistung kostenfrei storniert werden. Bei einem Rücktritt ab 29 Tage bis Beginn der Zusatzleistung sowie bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Stornierung schuldet der Kunde 100 % des Preises der Zusatzleistung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13.7 Reiserücktrittskostenversicherung

Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung (soweit diese Leistung nicht bereits in dem von ihm gebuchten Reisepaket enthalten ist) sowie eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen. SE übernimmt keine Beratungshaftung für den Abschluss oder Nicht-Abschluss eines Versicherungsvertrages.

14. Widerrufs- und Rückgaberechte

14.1 SE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 6 und § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten [SMS] sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 13 dieser AGB). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

14.2 Soweit SE Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen ohne weitere Leistungen (z.B. Einzel-Konzerttickets ohne Übernachtung oder ohne Teilnahme an Zusatzleistungen Rahmenprogramm), besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, da die Verträge für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen. Jede Bestellung von Einzel-Konzerttickets oder Zusatzleistungen Rahmenprogramm ist damit unmittelbar nach Zusendung der Auftragsbestätigung durch SE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Einzel-Konzerttickets bzw. Zusatzleistungen.

15. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

SE wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

16. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Reisemängeln zu (insbesondere Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz). Voraussetzung ist, dass der Kunde SE einen auftretenden Reisemangel unverzüglich anzeigt; die Anzeige kann auch gegenüber einem Vertreter von SE oder einer vor Ort von SE bezeichneten Kontaktstelle erfolgen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft und kann SE infolgedessen keine Abhilfe leisten, sind Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

17. Höchsthaftung von SE / Beschränkung der Haftung

17.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SE bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haftet SE – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SE, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der SE jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

17.2 Die sich aus Ziff. 17.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden SE nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen wurde.

17.3 Die nachfolgenden Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten gegenüber sämtlichen Schadensersatzansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit einem gebuchten Pauschalreisevertrag, gleichgültig ob diese auf den Reisevertrag, unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) oder sonstige Rechtsgrundlagen gestützt werden.

17.3.1 Höchsthaftung – Dreifacher Reisepreis

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde (§ 651p Abs. 1 BGB). Gleiches gilt, wenn ein Schaden allein durch einen vom Veranstalter eingesetzten Leistungsträger verursacht wurde.

Für sämtliche gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf schuldhaftem Handeln beruhen, ist die Haftung für Sachschäden ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

17.3.2 Maßgeblicher Reisepreis; Geltung je Person und Reise

Maßgeblich ist der im Pauschalreisevertrag vereinbarte Gesamtreisepreis einschließlich aller vertraglich eingeschlossenen Zusatzleistungen. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und je Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund zwingender internationaler Abkommen bleiben davon unberührt.

17.3.3 Haftungsbeschränkung aufgrund internationaler Übereinkommen

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist (§ 651p Abs. 2 BGB).

Sofern Schiffsbeförderungsleistungen Bestandteil einer von Kunden gebuchten Reise sind, gelten die Haftungsbeschränkungen folgender Rechtsakte: Schiffsbeförderung: VO (EG) Nr. 392/2009 sowie VO (EU) Nr. 1177/2010; bei Schiffsreisen nach den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder gesetzlichen Vorschriften, z. B. §§ 588 ff. HGB.

17.4 Haftungsausschluss bei vermittelten Fremdleistungen (Eventleistungen)

SE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Messeeintritte), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der vollständigen Anschrift des jeweiligen Leistungserbringers als Fremdleistungen eines Dritten so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreiseleistung des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden.

17.5 Haftung für Gepäck und Wertsachen

17.5.1 Wertsachen außerhalb der Unterkunft

Für Beschädigung oder Verlust persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung, Kleidung, Schmuck oder sonstige Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb der gebuchten Unterkunft (Hotel oder Kreuzfahrtschiff) haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

17.5.2 Gepäck bei Landaktivitäten und Transfers

Auch bei Aufbewahrung oder Transport in bei Landaktivitäten oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat.

17.6 Mitverschulden des Reisenden

Ein Mitverschulden des Reisenden an der Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens ist nach den allgemeinen Grundsätzen des § 254 BGB anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Der Reisende ist insbesondere gehalten, einen eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten sowie Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung beim Veranstalter oder dessen Repräsentanten vor Ort anzuzeigen (§ 651o BGB).

17.7 Zwingend nicht beschränkbare Ansprüche

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder internationale Übereinkommen eine weitergehende Haftung anordnen (§ 651y BGB).

18. Datenschutz

SE verarbeitet die im Rahmen der Buchung und Durchführung der gebuchten Leistungen anfallenden personenbezogenen Daten des Reisenden und der mitreisenden Personen in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung sowie — soweit erforderlich — zur Weitergabe an der Reisedurchführung beteiligte Leistungsträger (z. B. Hotels, Transferanbieter) genutzt.

Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten des Reisenden als betroffene Person (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde) sind in der Datenschutzerklärung von SE enthalten, die jederzeit unter www.smoothjazzeurope.eu/de/informationen/datenschutz abrufbar ist und dem Kunden auf Anfrage auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt wird. Diese Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen, sondern erfüllt die gesetzliche Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO.

19. Untersagung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Kunden

Das Anfertigen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen von vertragsgegenständlichen musikalischen/künstlerischen Veranstaltungen, der auftretenden Künstler, des Publikums und des Programmablaufs durch den Kunden – auch für rein private Zwecke – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SE in Textform untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen ganz oder teilweise aufgezeichnet, live übertragen oder in sonstiger Weise – entgeltlich oder unentgeltlich – öffentlich zugänglich gemacht oder sonst verwertet werden sollen.

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen dieses Verbot, ist SE berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe von SE nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit zu überprüfen ist. Weitergehende Ansprüche von SE – insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten – bleiben unberührt und SE behält sich deren Geltendmachung ausdrücklich vor.

Der Kunde stellt SE von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, der Künstler frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von den Künstlern erbrachten Leistungen gegenüber SE geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung von SE einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.

SE ist zudem berechtigt, Kunden, die gegen dieses Verbot verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen und/oder die Unterlassung weiterer Aufnahmen zu verlangen; SE kann zudem die Löschung oder Herausgabe unzulässig erstellter Aufnahmen verlangen.

Unberührt bleiben etwaige gesetzliche oder vertragliche Rechte von SE und der mitwirkenden Künstler, insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eigenen Bild.

Eine Ausnahme von der hier geregelten, umfassenden Untersagung gilt lediglich für die Aufnahme von Fotos und Video-Snippets (maximal 15 Sekunden) für rein private Zwecke und deren Veröffentlichung auf Social Media ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht.

20. Foto-, Film- und Tonaufnahmen und -Übertragungen – Einwilligung des Kunden

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass SE, Hörfunk, Fernsehen, und/oder Presse während der vertragsgegenständlichen Konzertveranstaltungen und während der vertragsgegenständlichen Musikreise Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen fertigen und/oder direkt übertragen („live-Übertragung" oder „live stream"), auf denen der Kunde erkennbar abgebildet und/oder hörbar sein kann. Der Kunde willigt in die Fertigung der o. g. Aufnahmen und der o. g. Übertragungen ein.

Der Kunde willigt ausdrücklich in die Verwendung der o. g. Aufnahmen in Nachrichten, Reportagen oder sonstigen journalistischen Berichterstattungen und Publikationen ein.

Weiter willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass SE die o. g. Aufnahmen, soweit sie den Kunden lediglich als Teil des Veranstaltungsgeschehens zeigen, zur nachrichtlichen oder werblichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu Zwecken der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit (Werbung) der SE nutzt und in diesem Rahmen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich macht. Dies umfasst insbesondere die Nutzung

  • auf den von SE betriebenen oder beauftragten Internetseiten und Social-Media-Profilen,
  • in Printmedien (z.B. Programmhefte, Broschüren, Plakate) sowie
  • in Bild- und Tonträgern.

Für herausgehobene, individualisierte Aufnahmen des Kunden zu werblichen Zwecken, die über die vorstehend beschriebene Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit hinausgehen (z.B. gezielte Verwendung als Hauptmotiv einer Werbekampagne), holt SE vorab eine gesonderte Einwilligung des Kunden ein.

Sämtliche oben erklärten Einwilligungen des Kunden erfolgen unentgeltlich.

Der Kunde kann seine Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf bereits erfolgten Aufnahmen, Übertragungen, Verarbeitungen und Veröffentlichungen; bereits erstellte Druckwerke oder sonstige abgeschlossene Produktionen müssen nicht zurückgerufen werden. Der Widerruf ist an die im Impressum der Webseite der SE angegebene Kontaktadresse zu richten.

Unberührt bleiben weitergehende Rechte von SE zur Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 22, 23 KUG und den Vorschriften der DSGVO.

21. Sonstiges, Rechtswahl, Gerichtsstand

21.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Kündigung) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

21.2 Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer englischen Fassung dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich; Vertragssprache ist Deutsch.

21.3 Auf Verträge zwischen SE und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

21.4 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der SE in Augsburg, Deutschland.

21.5 Sollte eine Bestimmung des zwischen SE und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten alle übrigen Bestimmungen fort.


ANLAGE – Transportbedingungen Reederei Lüftner Cruises GmbH

(Stand: 19. Mai 2026; Lüftner Cruises GmbH, 6020 Innsbruck)

Die Transportbedingungen regeln die Beförderung von Passagieren und Gepäck an Bord der „Amadeus"-Schiffe. Diese werden im Namen des Beförderers „Lüftner Cruises GmbH", einem österreichischen Unternehmen mit Sitz in 6020 Innsbruck, als Kreuzfahrtunternehmen der „Amadeus"-Flotte ausgestellt. Der Einfachheit halber wird im Folgenden der Begriff „Beförderer" auch für das Bordpersonal (Kapitän, Crew, etc.) des Beförderers verwendet.

Gesundheitlicher Zustand des Passagiers, etc.

Gesundheitlicher Zustand des Passagiers: Der Passagier bestätigt, dass er/sie körperlich, seelisch und anderweitig fit ist, um die Kreuzfahrt zu unternehmen, und dass er/sie reisemedizinische Anforderungen, inklusive allfälliger Impfungen, etc. erfüllt. Und dass er/sie sich vor Antritt der Reise vergewissert hat, dass er/sie kein Risiko für andere Passagiere oder die Besatzung darstellt, insbesondere im Hinblick auf übertragbare Krankheiten usw. Bestehen begründete Zweifel, dass ein Passagier nicht reisefähig ist, liegt es im Ermessen des Beförderers oder des von ihm benannten Fleet-Health-Officer, den Passagier zur Reise zuzulassen.

Passagiere sind verpflichtet, sich jederzeit an die auf einem Schiff gültigen Regeln und Vorschriften sowie an die Anordnungen und Anweisungen des Beförderers zu halten und dafür zu sorgen, dass ihr Verhalten die Sicherheit des Schiffes nicht beeinträchtigt oder andere Passagiere gefährdet oder belästigt. Der Beförderer ist nicht verpflichtet, während der Kreuzfahrt spezielle gesundheitliche oder psychische Betreuung, wie z.B. Impfungen, zu gewährleisten; alle diesbezüglichen Vorkehrungen liegen in der Verantwortung des Passagiers.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität: Die Reederei versichert, dass sie großen Respekt hat, wenn Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Reisen gehen. In diesem Sinne liegt es ihr fern, diese Personen in irgendeiner Weise zu diskriminieren. Allerdings stellt die Teilnahme an einer Flusskreuzfahrt besondere Anforderungen an die Mobilität der Passagiere. Auf allen Schiffen müssen Passagiere auf dem Weg vom bzw. zum Schiff in der Lage sein, Treppen und Rampen ohne Gehhilfe oder Rollstuhl hinunter und hinaufzusteigen. Diese sind im Allgemeinen nicht breit genug für diese Hilfsmittel bzw. ist es ebenfalls wegen der Breite der Stiegen und Rampen vielfach nicht möglich, dass andere Personen Hilfestellung bei der Fortbewegung geben können. Ob Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, an Bord zugelassen werden können, liegt in der Entscheidung des Beförderers bzw. des Kapitäns, die für die Sicherheit an Bord verantwortlich sind bzw. kann daraus kein Anspruch an den Beförderer auf Entschädigung aus welchem Grund auch immer entstehen.

Den Passagieren wird dringend empfohlen, sich vor der Buchung mit dem buchenden Reisebüro / Reiseveranstalter über alle relevanten Details zu erkundigen.

Scooter und andere Hilfsmittel: Scooter können an Bord nicht zugelassen werden. Die Entscheidung, ob und in welcher Anzahl Rollstühle oder Rollatoren an Bord zugelassen werden, liegt in der Verantwortung des Beförderers bzw. des Kapitäns, die für die Sicherheit an Bord verantwortlich sind. Ebenso ist es die Entscheidung des Beförderers bzw. des Kapitäns, ob bzw. wo solche Hilfsmittel an Bord untergebracht werden können. Sollte ein Passagier aus diesem oder einem anderen medizinischen Grund nicht an Bord gelassen werden, kann daraus kein Anspruch an den Beförderer auf Entschädigung aus welchem Grund auch immer entstehen.

Alle Schiffe verfügen über Aufzüge, diese können aus nautischen Gründen nur 3 Decks und nicht das Sonnendeck bedienen.

Passagiere, die während der Reise körperliche Hilfe benötigen, müssen berücksichtigen, dass das Bordpersonal nicht verpflichtet ist, solche persönlichen Aufgaben zu übernehmen oder beim Heben oder Tragen von Passagieren oder beim Anziehen, Toilettengang, Heben oder Schieben eines Rollstuhls zu helfen.

Recht auf Ablehnung einer Buchung bzw. auf Zulassung an Bord oder Quarantäne: Der Beförderer behält sich das Recht vor, Personen, die an einer ansteckenden oder infektiösen Krankheit leiden oder die nach Rücksprache mit dem Fleet-Health-Officer unter den besonderen Gegebenheiten dieser Kreuzfahrt nicht reisefähig sind oder deren Anwesenheit dem Komfort, der Sicherheit oder dem Wohlbefinden anderer Personen an Bord oder auf Ausflügen, etc. beeinträchtigen, nicht am Schiff zuzulassen, diese auf die Kabine zu beschränken oder unter Quarantäne zu stellen. Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, dass solche Entscheidungen endgültig und verbindlich sind bzw. kann daraus kein Anspruch an den Beförderer auf Entschädigung aus welchem Grund auch immer entstehen.

Lebensmittelunverträglichkeiten, Diätvorschriften: Die Küche und die Mitarbeiter im Restaurant bemühen sich, Diätvorschriften soweit wie möglich zu berücksichtigen. Verständlicherweise können solche Anforderungen einzelner Passagiere nur unter Berücksichtigung der Leistungserbringung für alle Passagiere an Bord erbracht werden. In allen Fällen ist der Passagier verpflichtet, im Rahmen der Möglichkeiten die servierten Lebensmittel zu kontrollieren. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass der Beförderer rechtzeitig über Lebensmittelunverträglichkeiten und Diätvorschriften informiert wird. Ohne eine solche rechtzeitige Information hat der Passagier keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung von Diätvorschriften. Der Beförderer muss sich das Recht vorbehalten, Passagiere nicht an Bord zuzulassen, wenn die Erfüllung von Diätvorschriften die Organisation an Bord überfordern würde. Daraus kann kein Anspruch an den Beförderer auf Entschädigung aus welchem Grund auch immer entstehen.

Schwangerschaft: Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs wird werdenden Müttern empfohlen, sich von ihrem Arzt die Reisefähigkeit bestätigen zu lassen. In besonderen Fällen kann der zuständige Mitarbeiter an Bord die Vorlage einer solchen Reisefähigkeit-Bestätigung verlangen.

Einschiffungsbedingungen

Bei der Einschiffung müssen alle Passagiere im Besitz eines gültigen Passagiertickets, sowie eines gültigen Reisedokuments, bzw. eventuell benötigten Visa und Impfausweises und aller anderen Dokumente sein, die für die Länder der Kreuzfahrt vorgeschrieben sind. Der Beförderer haftet nicht für Verluste oder Verspätungen, die dadurch entstehen, dass nicht alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind. Allenfalls können so fehlende Dokumente zu einer Nichtzulassung eines Passagiers führen.

Die Besatzung wird sich bemühen, die Reisedokumente der Passagiere auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Für Unregelmäßigkeiten oder für unvollständige Dokumente, etc. allfällig daraus entstehende Folgen haftet aber immer der Passagier.

Jedes Gepäckstück muss deutlich mit dem Namen des Passagiers, dem Schiffsnamen, der Kabinennummer und dem Abfahrtsdatum gekennzeichnet sein.

Im Allgemeinen bieten die Kabinen ausreichend Stauraum für das Gepäck der Passagiere. Dies gilt jedoch nicht für Gepäckstücke mit erheblicher Übergröße. Es liegt dann im Ermessen des Beförderers zu entscheiden, ob in den Stauräumen des Schiffes Platz dafür geschaffen wird. Andernfalls kann der Passagier gebeten werden, sein Gepäck umzupacken.

Verbotene Gegenstände an Bord

Passagiere dürfen keine Feuerwaffen, sonstige Waffen, Sprengstoffe, kontrollierte oder verbotene Substanzen oder illegale Drogen, Marihuana, oder brennbare oder gefährliche Gegenstände sowie jegliche Schmuggelware, die nach lokalem, staatlichem oder nationalem Recht verboten ist, mit an Bord nehmen. Passagiere, die gegen die Gesetze eines Staates verstoßen, müssen damit rechnen, dass sie den Strafverfolgungs- oder Zollbehörden gemeldet und strafrechtlich verfolgt werden. Passagiere, die gefährliche Gegenstände mit an Bord bringen, müssen mit einer sofortigen Ausschiffung oder einer Verweigerung der Zulassung an Bord rechnen, ohne dass unter diesen Umständen ein Anspruch auf Erstattung, Verlust, Schaden, Unannehmlichkeiten oder Entschädigung besteht.

Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen des Schiffes; Entschädigung

Der Passagier ist verpflichtet, zu jeder Zeit die Anforderungen aller Einwanderungs-, Hafen-, Gesundheits-, Zoll- und Polizeibehörden sowie alle anderen Gesetze und Vorschriften jedes besuchten Ortes, Staates einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann der Passagier ohne Haftung des Beförderers für Verluste, Kosten, Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art von Bord verwiesen werden. Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, den Beförderer für alle Strafen, Bußgelder, Gebühren, Verluste oder Schäden jeglicher Art zu entschädigen, die ihm oder dem Schiff aufgrund einer Handlung oder eines Gesetzesverstoßes entstehen oder auferlegt werden.

Medizinische und andere persönliche Dienstleistungen

Die Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung kann begrenzt sein oder sich verzögern, und eine medizinische Notfallevakuierung ist nicht von jedem Ort der Kreuzfahrt möglich. Generell gilt, dass für alle gesundheitlichen, medizinischen oder sonstigen persönlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kreuzfahrt für den Passagier zusätzliche Gebühren anfallen können. Dem Passagier ist bewusst, dass allfällige medizinische Behandlungen, die der Passagier im Rahmen der Kreuzfahrt bzw. bei Landausflügen in Anspruch nimmt, sowie das Verabreichen von Medikamenten und andere persönliche Dienstleistungen, auf sein eigenes Risiko und auf seine Kosten ohne jegliche Haftung oder Verantwortung des Beförderers erfolgen und erklärt sich damit einverstanden, den Beförderer für alle medizinischen oder Evakuierungskosten oder Ausgaben, die in seinem Namen anfallen, zu entschädigen.

Haftungsbeschränkungen

Auf Flusskreuzfahrten in Europa hat der Beförderer jederzeit das Recht, sich auf alle anwendbaren Haftungsbeschränkungen oder Haftungsbefreiungen zu berufen, die im Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und deren Gepäck sowie im Protokoll zu diesem Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und deren Gepäck von 1976, das von der Schweiz angenommen wurde, festgelegt sind, und von diesen zu profitieren.

Darüber hinaus und zusätzlich zu allen im Athener Übereinkommen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und -befreiungen gelten für den Beförderer alle Haftungsbeschränkungen und -befreiungen des von der Schweiz angenommenen Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Binnenschiffen (CLNI 1988).

Eine Kopie des Athener Übereinkommens und des Protokolls von 1976, CLNI, kann vom Beförderer auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Wertsachen, persönliche Gegenstände, Elektronik und Verwendung von Elektronik

Der Beförderer haftet in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, Wertpapieren, Gold, Schmuck oder anderen Wertgegenständen, es sei denn, diese wurden gegen Quittung bei der Rezeption des Schiffes zu dem vereinbarten Zweck der sicheren Aufbewahrung hinterlegt. Im Falle einer solchen Hinterlegung kann die Haftung des Beförderers beschränkt werden. Der Beförderer haftet unter keinen Umständen für den Verlust oder die Beschädigung von elektronischen Computern (Handhelds, Laptops usw.), unabhängig davon, ob sie sich im Gepäck befinden oder nicht.

Tiere

Haustiere oder andere Tiere sind an Bord der Schiffe nicht erlaubt.

Bezahlung

Alle Zahlungen an den Beförderer sind in EURO oder einer anderen, für den Beförderer akzeptablen Währung, zu leisten. Alle Gebühren für Dienstleistungen und Produkte, die an Bord des Schiffes erbracht werden, müssen vor der Ausschiffung des Passagiers in bar beglichen oder mit einer für den Beförderer akzeptablen Kreditkarte bezahlt werden.

Kameras an Bord

Für die allgemeine Sicherheit an Bord, insbesondere im Interesse der Passagiere, werden neuralgische Punkte auf dem Schiff mit Kameras überwacht. Einige dieser Kameras werden von der Schiffsführung zur Unterstützung der nautischen Aktivitäten eingesetzt, eine Frontkamera überträgt den Weg in Fahrtrichtung für die Passagiere, andere Kameras überwachen den Eingang, usw. Der Passagier räumt dem Beförderer unwiderruflich das Recht ein, dieses Kamerasystem ohne Einschränkung zu betreiben.

Der Beförderer respektiert in allen Fällen den Schutz der Privatsphäre. Daher werden alle auf diese Weise erhobenen Daten mit der so gebotenen Vorsicht gespeichert. Das System ist so konzipiert, dass keine Kopien, Verknüpfungen usw. möglich sind und die Daten ausschließlich auf dem Schiff verbleiben und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Bedingungen und Nutzung des Wi-Fi

Die Bestimmungen für die Nutzung des Wi-Fi-Systems an Bord sind auf Anfrage erhältlich.

Privacy Policy

Eine vollständige Beschreibung der Datenschutzpolitik des Beförderers, die von Zeit zu Zeit ohne Ankündigung aktualisiert werden kann, ist unter www.lueftner-cruises.com einsehbar.

Quelle: Lüftner Cruises GmbH, Stand: 19. Mai 2026. Diese Transportbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der smooth entertainment gmbh (§ 7.6 AGB).